Kfz-Zulassung in Staufenberg


Leistungsbeschreibung


Folgende Zulassungsangelegenheiten führen wir für Sie aus:

  • Anmeldung von Neufahrzeugen
  • Anmeldung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen
  • Ummeldung Gebrauchtfahrzeuge mit und ohne Halterwechs
  • Wiederzulassung für den selben Halter
  • Änderung der Fahrzeugpapiere bei einem Wohnsitzwechsel der Halterin/des Halters des Fahrzeugs innerhalb des Landkreisgebietes
  • Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen und Anhängern
  • Kurzzeitkennzeichen zur Fahrzeugüberführung Zur Überführung von außerbetrieb gesetzten Fahrzeugen sind Kurzzeitkennzeichen notwendig. Diese Kennzeichen sind ab dem Tag der Zuteilung fünf Tage gültig.

Siehe hierzu bitte unter "Verwandte Dienstleistungen".

Die Öffnungszeiten weist die Gemeinde Staufenberg aus.

Bitte beachten Sie, dass folgende Zulassungsangelegenheiten in Staufenberg NICHT vorgenommen werden können:

  • Zulassung von Fahrzeugen, bei denen die Zulassungsbescheinigung Teil II/der Fahrzeugbrief von einer Bank oder einem Autohaus übersandt wird
  • Erstzulassung von Import-Gebrauchtfahrzeugen aus dem Ausland
  • Änderung technischer Fahrzeugdaten bei Kraftfahrzeugen und Anhängern in den Fahrzeugpapieren
  • Umkennzeichnung von Fahrzeugen aufgrund Kennzeichenverlust oder Diebstahl
  • Ausstellung von Ersatzfahrzeugpapieren aufgrund Verlust oder Diebstahl
  • Zuteilung/Wiederzuteilung von grünen Kennzeichen

Welche Gebühren fallen an?


Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom einzelnen Zulassungsvorgang. Bitte erfragen Sie diese in der Zulassungsstelle.